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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge von CORe Fitness mit ihren Mitgliedern. Mitglieder sind jene
Personen, die aufgrund eines mit CORe Fitness abgeschlossenen Mitgliedsvertrags zur Benutzung des Fitness Studios berechtigt sind.
1.2. Das Mitglied erhält das Recht während der Öffnungszeiten, die vereinbarten Leistungen von CORe Fitness gegen das vereinbarte Entgelt zu
nutzen.
1.3. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.
2. Nutzung des Studios
2.1. Nach Abschluss des Mitgliedsvertrages stellt CORe Fitness eine Mitgliedskarte (Transponder) aus.
2.2. Ohne Mitnahme der Mitgliedskarte ist der Zutritt in das Studio nicht möglich.
2.3. Nach Beendigung der Mitgliedschaft kann die Mitgliedskarte behalten werden, da Sie erworben wurde.
2.4. Die Mitgliedskarte ist nicht übertragbar.
2.5. Bei Missbrauch der Mitgliedskarte behält sich CORe Fitness ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.
2.6. Ein Verlust oder Diebstahl der Mitgliedskarte muss CORe Fitness unverzüglich mitgeteilt werden. CORe Fitness sieht sich in diesem Fall
gezwungen, die anfallende Kaution 10,-€ für die Ausstellung einer neuen Karte in Rechnung zu stellen.
3. Nutzung der Kundenparkplätze
3.1. Die von CORe Fitness zur Verfügung gestellten Kundenparkplätze dürfen vom Mitglied ausschließlich während der Anwesenheit im Studio
genutzt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Nutzung der Parkplätze über einen Zeitraum von maximal 2,5 Std. kostenfrei ist. Darüber hinaus
anfallende Kosten für Parkgebühren sind vom Nutzer selbst zu bezahlen.
4. Änderungen von Mitgliedsdaten
4.1. Änderungen der Anschrift, bei Bankeinzug auch Kontoänderung, sind dem CORe Fitness unverzüglich mitzuteilen.
4.2. Die Zahlungsart für Verträge und Mitgliedschaften ist grundsätzlich der Lastschrifteinzug. Barzahlungen oder Überweisungen können in Ausnahmefällen für bis zu 3 Monate durch CORe Fitness genehmigt werden.
4.3. Der Entzug des gültigen Sepa-Mandats, ohne zeitgleiche Erteilung eines neuen Mandats, stellt eine einseitige Vertragsänderung da. CORe Fitness ist in diesem Fall berechtigt, die Restfälligkeit bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsendes mit Ablauf des Sepa-Mandats einzuziehen.
5. Hausordnung
5.1. Diese Regeln hängen im Club öffentlich aus und können an der Rezeption mitgenommen werden.
5.2. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung durch das Mitglied oder dem Nutzer ist CORe Fitness berechtigt, bei vorheriger Abmahnung die
Mitgliedschaft fristlos zu kündigen.
6. Mitgliedsbeiträge
6.1. Der Mitgliedsbeitrag wird bei monatlicher Zahlungsweise jeweils am Monatsanfang durch Teilnahme am Lastschriftverfahren fällig. Bei
vereinbarter jährlicher Einmalzahlung, ist der gesamte Betrag im Voraus zum Vertragsbeginn fällig.
6.2. Im Falle jeder mangels Deckung oder unberechtigtem Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist CORe Fitness
berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten von 10 Euro zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift
automatisch einzuziehen.
6.3. CORe Fitness behält sich vor, ein Inkassobüro mit der Einziehung der fälligen Beträge zu beauftragen.
6.4. Das vereinbarte Startpaket sowie die Vorabnutzungsgebühr sind bei Abschluss des Vertrages fällig und im Club zu entrichten. Alternativ werden diese Gebühren mit der nächsten Lastschrift eingezogen. Die Nichtzahlung dieser Gebühren entbindet das Mitglied nicht vom Vertrag.
6.5. In allen angegebenen Preisen ist die gesetzliche MwSt. enthalten.
7. Krankheit / Verletzungen / Schwangerschaft
7.1. Bei Krankheit, Sportunfähigkeit oder Schwangerschaft von mindestens einem Monat und Vorlage eines ärztlichen Attestes ist das Mitglied auf
Antrag für den Zeitraum der Krankheit, Sportunfähigkeit oder Schwangerschaft berechtigt, die Mitgliedschaft befristet ruhen zu lassen.
7.2. Für die Dauer der Ruhezeit wird die Mitgliedschaft unterbrochen und nach Beendigung fortgesetzt. Der monatliche Beitrag wird nicht erhoben, die Nutzung des Studios ist nicht möglich. Die quartalsmäßige Zahlung der Servicepauschale wird durch die Ruhezeit nicht unterbrochen (da es sich um eine Serviceleistung handelt).
7.3. Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Beginn der Krankheit, Sportunfähigkeit oder Schwangerschaft zu stellen.
7.4. Ruhezeiten bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte
Kündigungfrist verschiebt sich um die Dauer der vereinbarten Ruhezeiten.
8. Datenschutz
8.1. Die angegebenen personenbezogenen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft EDVtechnisch
gespeichert und verarbeitet und können gegebenenfalls an einen Anwalt oder ein Inkasso-unternehmen weitergegeben werden.
9. Die Zusatzleistungen des "Wellnesspakets" sind nicht in der Mitgliedschaft inbegriffen und bedürfen separater Anmeldung.
9.1. Hierdurch erhält das Mitglied das Recht, während der Öffnungszeiten das vereinbarte Zusatzangebot zum vereinbarten Entgeld zu nutzen.
10. Standardmäßig werden sämtliche Mitgliedsbeiträge und anderweitigen Forderungen (bspw. Gebühren) seitens CORe Fitness per SEPA Lastschriftmandat eingezogen. Bei einer abweichenden Zahlungsweise ist der Beitrag im Voraus für mindestens die nächsten 6 Monate zu zahlen, außerdem können Bearbeitungskosten von bis zu 10,- EUR je Zahlung entstehen.
11. Schlussbestimmung
11.1. Sollte eine der obigen Bestimmungen rechtsungültig sein, so gilt der Vertrag mit den übrigen Bestimmungen weiter.
11.2. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.